Einspeisevergütung

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Mit einem Blockheizkraftwerk kann man nicht nur Strom und Wärme für die eigenen vier Wände produzieren, sondern unter Umständen auch noch den einen oder anderen Euro dazu verdienen. Sobald man nämlich eine Teils des Stroms in das öffentliche Versorgungsnetze einfließen lässt, gibt es dafür Geld. Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz und das Erneuerbare Energiengesetz regelt, in welchem Umfang die Vergütung stattfindet. Die Beträge sind festgelegt und ermöglichen so eine genaue Kalkulation und Berechnung der Wirtschaftlichkeit.

Generell setzt sich die Einspeisevergütung aus drei verschiedenen Elementen zusammen:

1.             Kraft-Wärme-Kopplungs-Zuschlag basierend auf KWK Gesetz oder EEG

Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Zuschläge. Verwendet der BHKW Besitzer als Primärenergie fossile Brennstoffe, erhält er derzeit 5,11 Cent/kWh. Wird eine regenerative Energiequelle genutzt, gilt das EEG und bringt satte 7,11 Cent/kWh. Man kann sogar 8,11 Cent/kWh erzielen, wenn man ein entsprechendes Gutachten vorweist.

2.             Vergütung für die Nichtnutzung des Stromversorgungsnetzes

Wer ein BHKW zur Stromgewinnung nutzt, benötigt in der Regel kaum oder gar kein Strom von außen. Das Energiewirtschaftsgesetz sieht in diesen Fällen vor, dass hierbei eine Erstattung der eingesparten Entgelte stattfinden muss. Allerdings ist der Nachweis dafür, dass man das Netz gar nicht oder nur sehr wenig nutzt bislang noch recht kompliziert und nicht einheitlich geregelt. Wenn man aber alle Vorgaben erfüllt, kann man mit einem weiteren Bonus von 0,4-1,5 Cent/kWh rechnen.

3.             Allgemeiner Strompreis (Basisloadpreis), der Strombörse Leipzig

Strom hat seinen Preis. Dieser wird –unabhängig von individuellen Regelungen mit dem Stromnetzbetreiber- an der Leipziger Strombörse festgelegt. Der sogenannte Grundlaststrom wird einmal im Quartal bestimmt und in Megawattstunden deklariert. Solche Mengen produziert ein Mikro oder Mini BHKW natürlich nicht. Deshalb wird er in diesen Fällen auf eine Kilowattstunde runtergerechnet. Aktuell beträgt der Basisloadpreis 5,013 Cent/kWh. Der Stromnetzbetreiber ist bei der Abnahme dazu verpflichtet, mindestens diesen Preis zu zahlen.

Beachtet man alle Vorgaben und nutzt zudem eine regenerative Energie, kann man derzeit locker mit einer Einspeisevergütung von knapp 14 Cent/kWh rechnen. Bei fossilen Brennstoffen sind es immerhin noch rund 10 Cent/kWh. Hinzu kommt, dass man ja keine weiteren Stromkosten hat und so den normalen Strompreis nicht zahlen muss. Kostet eine kWh sonst zwischen 16 und 20 Cent und rechnet man die Einspeisevergütung hinzu, hat man so ein fettes Plus auf dem Konto!

Bevor Sie aber so richtig mit der Stromproduktion für das öffentliche Netz loslegen können, müssen Sie Ihr BHKW beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anmelden. Nur das BAFA darf in Deutschland solche Anlagen zulassen. Der kostenpflichtige Bescheid muss beim örtlichen Energieversorger eingereicht werden.

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