Förderung
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Bei der Anschaffung eines Blockheizkraftwerks ist man im finanziellen Bereich nicht auf sich alleine gestellt. Vielmehr gibt es diverse BHKW Förderungen, die den Kauf und die Nutzung solcher Anlagen für Hausbesitzer, Gewerbetreibende und Kommunen äußerst interessant machen. Schließlich wird nicht nur die Anschaffung der Blockheizkraftwerke, sondern auch dessen Betrieb gefördert. Die Politik will damit eine klimafreundliche Strom- und Wärmeerzeugung fördern. Generell ist die BHKW Förderung im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz geregelt. In dieser Rubrik erfahren Sie, wo es Fördergelder gibt und wie Sie durch Einspeisung der Energie zusätzlich Geld verdienen können.
BHKW Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die zentrale Anlaufstelle, wenn es darum geht, Fördermittel zu erhalten. Die KfW hat verschiedene Förderprogramme aufgelegt, die zum Ziel haben, die CO2 Produktion entscheidend zu minimieren. Im Mittelpunkt steht hierbei die Energieeffizienz von Gebäuden. So gibt es Programme wie „Energieeffizient Sanieren“ oder aber „Energieeffizient Bauen“ Da das Blockheizkraftwerk einen sehr guten Wirkungsgrad erzielt und daher äußerst umweltschonend Strom und Wärme produziert, kann man bei dessen Anschaffung auch mit einer Förderung seitens der KfW rechnen. Meistens besteht die Förderung aus der Vergabe eines sehr günstigen Kredits, der immer einen niedrigen Zinssatz aufweist. Generell handelt es sich bei Privatkunden um Summen von bis zu 25.000 Euro. Der Vorteil eines solchen Kredits besteht darin, dass dieser ohne Grundbucheintrag gewährt wird. Darüber hinaus gibt es verschiedene Zuschuss-Programme, die ebenfalls zum Ziel haben, dass Gebäudebesitzer ihren Besitz energieeffizient sanieren. So ein Zuschuss kann nach Angaben der KfW bis zu 13.125 Euro pro Wohneinheit betragen. Der Zuschuss für einzelne Maßnahmen beträgt bis zu 2.500 Euro. Damit man sich im Dschungel der verschiedenen Förderprogramme zurecht findet und auch den richtigen Antrag stellt, ist es immer ratsam, sich vorab beraten zu lassen. Auf unserer Seite finden Sie Experten, die bei Ihnen direkt vor Ort tätig sind.
Das BAFA
Die Abkürzung BAFA steht für Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Es ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zugeordnet und unter anderem für die Wirtschaftsförderung kleinerer und mittlerer Betriebe zuständig. Im Bereich der Energieversorgung hat das BAFA einen wichtigen Stellenwert und stellt Fördermaßnahmen im Bereich der Erneuerbaren Energien bzw. der umweltfreundlichen Energieproduktion zur Verfügung. Daher ist das Bundesamt auch für die Zulassung von KWK Anlagen zuständig. Das bedeutet für alle Blockheizkraftwerks Besitzer, die Strom in das öffentliche Versorgungssystem einspeisen wollen, dass das BAFA dies vorab genehmigen muss. Nur dann gibt es auch Geld vom jeweiligen Netzbetreiber! Ein entsprechendes Formular gibt es auf der Internetseite des BAFA. Darüber hinaus müssen Besitzer eines serienmäßig hergestellten Blockheizkraftwerks bis 2 Megawatt elektrischer Leistung ein Industrieabnahmeprotokoll und Herstellerunterlagen vorlegen. Das alles ist natürlich mit sehr viel Papierkram verbunden. Mittlerweile gibt es aber auf dem Gebiet fachkundige Berater, die alle Formalitäten für Sie erledigen.
Strom produzieren und damit Geld verdienen
Generell gibt es zwei verschiedene Arten, mit denen man beim BHKW Geld verdienen kann. Auf der einen Seite gibt es einen Zuschlag für den produzierten Strom. Der beläuft sich bei Anlagen bis 50 kW derzeit auf 5,11 Cent pro Kilowattstunde. Die Förderung beläuft sich zunächst auf 10 Jahre Dauerbetrieb des Blockheizkraftwerks. Auf der anderen Seite sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, Blockheizkraftwerke an ihr Netz anzuschließen. Der gelieferte Strom muss auch entsprechend bezahlt werden. All dies regelt das sogenannte Kraft-Wärmekopplungs-Gesetz (bei fossilen Brennstoffen) das Erneuerbare Energien Gesetz (bei regenerativen Energien), welches unter anderem auch die Einspeisevergütung vorsieht. Derzeit gelten folgende Preise:
- Gas oder Öl: ca. 5,11 Cent je kWh. Hinzu kommt der reguläre Strompreis/pro KhW
- Primärenergie Biomasse: 7,11 Cent je kWh. Hinzu kommt der reguläre Strompreis/pro KhW des jeweiligen Versorgers
